Mein Testament: Zukunft für Kinder

Ermöglichen Sie Kindern eine Kindheit, die diesen Namen auch verdient

Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.
Antoine de Saint-Exupéry

Eine lebenswerte Welt zu gestalten, ist für viele ein Herzenswunsch. Wenn Sie über die Regelung Ihres Nachlasses frühzeitig nachdenken, können Sie selbstbestimmt ein Stück Zukunft in Ihrem Sinne gestalten. Neben der Versorgung Ihrer Angehörigen kann Ihr letzter Wille auch Gutes bewirken und Bleibendes schaffen: Bedenken Sie mit Ihrem Nachlass eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen in Ihrem Leben wichtig sind. So ermöglichen Sie eine bessere Zukunft für kommende Generationen. Und wenn Hilfe für Kinder in den ärmsten Ländern – und damit die Arbeit von World Vision – für Sie dazugehört, freut uns das besonders.

Diese Form der Unterstützung hat auch steuerliche Vorteile: Das vererbte Vermögen kommt ungeschmälert der Projektarbeit zugute. Denn die World Vision Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gilt auch, wenn man selbst geerbt hat und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation spendet. Dieser Teil ist erbschaftssteuerfrei und mindert so die eigene Steuerlast.

Wer selbstbestimmt über seinen Nachlass entscheiden will, sollte sich frühzeitig mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen. Um diese Fragen zu beantworten, veranstalten wir regelmäßig unseren Infoabend „Erbrecht & Testamentsgestaltung“, unterstützt durch den Erbrechtsexperten Dr. Gerrit Ponath, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht der Kanzlei Beiten Burkhardt. Wir informieren Sie über Möglichkeiten, den Nachlass nach Ihrem Willen und verantwortungsbewusst zu regeln und zeigen auf, was zugunsten der Angehörigen getan werden kann.

Vermächtnis oder Erbschaft?

Es gibt zwei Wege, World Vision im Testament zu berücksichtigen: per Vermächtnis oder durch die Einsetzung als Erben.

Vermächtnis

World Vision wird mit einem Teil des Nachlasses bedacht (z. B. bestimmte Geldsumme, Wertgegenstände, Wertpapiere). Sie erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dem Erben. Dieser ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

Erbschaft

World Vision wird als (Teil-) Erbin des Nachlasses eingesetzt. Als Rechtsnachfolgerin übernimmt sie damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers.

Ausführliche und verständlich aufbereitete Informationen zu testamentarischen Verfügungen gibt Ihnen unser Ratgeber.

Haben Sie Fragen?

Word Vision: Kleines Mädchen aus Lateinamerika winken

Wir freuen uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen

ger-meinvermaechtnis@worldvision.de

Telefon: 06172 763 2819
 

Infoabend Erbrecht

Hier finden Sie die neusten Termine der Infoabende zu Erbrecht und Testamentsgestaltung

Mit gutem Beispiel voran

Viele Menschen sind gern dazu bereit, etwas von ihrem Besitz mit anderen zu teilen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Dies zeigt die aktuelle Umfrage „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ der Gesellschaft für Konsumforschung: Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen, bei Kinderlosen sogar jeder Dritte. Diese Überzeugung teilen auch viele Unterstützerinnen und Unterstützer von World Vision.

Helge Kayser ist ein Testamentspender und Erbe für World Vision

„‚Nur‘ zu spenden, ist mir jetzt nicht mehr genug. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die World Vision Stiftung als meine Erbin zu bedenken. Denn diese Stiftung erfüllt in hohem Maße meine Wünsche und Vorstellungen über die Verwendung von Spenden, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.“ - Helge Kaiser

Monika Kuznierz hilft Kindern in Not mit ihrem Testament. Die langjährige World Vision-Patin hat die Welt bereist. Im Senegal, in Gambia, Kenia und Tansania traf sie Kinder, deren Notlage sie gut nachempfinden konnte. Als Flüchtlingskind hat sie selbst früh erfahren, was Hunger und Armut bedeuten. Nach dem Tod ihres Mannes entschied sie sich, eine Kinderpatenschaft bei World Vision zu übernehmen. Es sollte nicht die einzige bleiben. Noch mehr Kinder in Not sollen von ihrem Erbe zugunsten von World Vision profitieren.
„Ich möchte Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen“

Mit ihrem testament will Frau Kuznierz Gutes für Kinder tun

So können Sie ebenfalls helfen