Wer Stifterin oder Stifter wird, gestaltet Zukunft – bewusst, nachhaltig und mit dauerhaftem Nutzen für Kinder weltweit. Die World Vision Stiftung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihr Engagement ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen umzusetzen: von klassischen Stiftungsformen über Zustiftungen zu Gesundheit und Bildung bis hin zu Spenden, Erbschaften oder Vermächtnissen. Jede Form des Mitwirkens trägt dazu bei, Kindern Hoffnung, Perspektiven und bessere Lebensbedingungen zu schenken.
Wählen Sie zwischen verschiedenen Stiftungsformen
Unselbständige Stiftung
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist eine unselbstständige bzw. Treuhandstiftung nicht rechtsfähig. Sie ist keine juristische Person und es bedarf folglich keiner staatlichen Anerkennung. Doch auch hier legt die Stifterin oder der Stifter Namen, Satzung, Stiftungszweck und Grundstockvermögen fest. Eine Stiftung ist ein Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Wird eine Frist festgelegt, in der das Vermögen aufgebraucht werden soll, sprechen wir von einer Verbrauchsstiftung. Innerhalb dieses Zeitraums werden sowohl die Erträge wie auch das Vermögen der Stiftung für den definierten Stiftungszweck verwendet. Ist das Vermögen – bestenfalls mit Erfüllung des Stiftungsziels – aufgezehrt, endet die Stiftung.
Stiftungsfonds
Er ist rechtlich gesehen eine zweckgebundene Zustiftung (wird also dem Kapitalstock der World Vision Stiftung zugeführt und erhöht diesen dauerhaft), bietet Stifterinnen und Stiftern jedoch auch einige Gestaltungsmöglichkeiten. So können dafür ein eigener Name und Förderzwecke bestimmt werden.
Stiftungsdarlehen
Mit Gewährung eines zinslosen Darlehens wird die Arbeit von World Vision – befristet oder unbefristet – unterstützt. Die Zinserträge fließen unmittelbar der World Vision Stiftung zu. Die Abgeltungssteuer fällt aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht an. Laufzeit und Kündigung sind frei vereinbar. Die Rückzahlung ist jederzeit möglich, sollte die Stifterin oder der Stifter die Geldmittel doch selbst – beispielsweise in einer Notlage – benötigen.
Zustiftung
Eine Zustiftung in beliebiger Höhe fließt in das Vermögen der World Vision Stiftung und erhöht es dauerhaft. Es bedarf keiner gesonderten Verwaltung.
Weitere Möglichkeiten, die World Vision Stiftung zu unterstützen
Spenden
Mit Spenden kann die World Vision Stiftung direkt tätig werden und helfen, ohne auf erste Erträge aus der Vermögensanlage warten zu müssen.
Erbschaften und Vermächtnisse
Möchte man sich über das eigene Leben hinaus für die Zukunft von Kindern engagieren, kann dies auch im Rahmen eines Testaments verfügt werden. Die World Vision Stiftung kann beispielsweise als Erbe eingesetzt oder auch in Form eines Vermächtnisses mit einem bestimmten Teil eines Nachlasses bedacht werden. Wer über die Regelung seines Nachlasses frühzeitig nachdenkt, kann damit ein Stück Zukunft in seinem Sinne gestalten.
Zustiften für Gesundheit und Bildung
Die World Vision Stiftung hat 2015 die Themenfonds Gesundheit und Bildung ins Leben gerufen. Ab einem Betrag von 1.000 Euro können Stifterinnen und Stifter den Schwerpunkt fördern, der ihnen besonders am Herzen liegt. Der Fonds „Gesundheit für Kinder“ hat sich dem wichtigen Thema Gesundheit verpflichtet.
Bildungsfonds: Zukunft durch Bildung
Durch eine Zustiftung nachhaltig und dauerhaft einen Schwerpunkt fördern, der Ihnen am Herzen liegt.
Der Stiftungsfonds „Zukunft durch Bildung“ fördert Projekte, die Kindern die Chance auf eine bessere Bildung ermöglichen. Nur wenn Kinder lesen, schreiben und rechnen können, haben sie die Chance auf ein Leben mit Perspektive. Die Gründe, weshalb Kindern der Zugang zu Bildung verwehrt bleibt, sind vielfältig: Armut oder unzureichende Bildungsangebote verhindern den Bildungszugang. Aber auch externe Faktoren, wie zum Beispiel Naturkatastrophen oder Krisen bringen oft das ganze Bildungssystem zum Erliegen. Seit Jahren trägt World Vision in vielen Projektgebieten dazu bei, Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
Der Stiftungsfonds „Zukunft durch Bildung“ fördert Projekte, die Kindern die Chance auf eine bessere Bildung ermöglicht. Um die Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern, führen wir alle unsere Maßnahmen stets in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und der Bevölkerung durch.
In vielen Projektgebieten mit Bildungsschwerpunkt bauen wir gemeinsam mit lokalen Partnern vor Ort Kindergärten, Schulen und sanitäre Anlagen, statten Klassenzimmer aus und bauen Lehrerunterkünfte. Wir stellen altersgemäße Bücher, Hefte und Schreibmaterial zur Verfügung. Wir organisieren Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer und schult ehrenamtliche Lesehelferinnen und Lesehelfer aus der Bevölkerung.
Wir führen Aufklärungskampagnen über die Wichtigkeit von Bildung durch und bewirken durch viele Erfolgsgeschichten positive kulturelle Veränderungen in der Bevölkerung.
So können Sie den Bildungsfonds „Zukunft durch Bildung“ unterstützen
Nachhaltig helfen
Bereits ab einem Betrag von 1.000 Euro können Sie zustiften und nachhaltig den Schwerpunkt fördern, der Sie am meisten bewegt.
Zustiften leicht gemacht
Bankverbindung: Bank im Bistum Essen eG
IBAN DE 39 3606 0295 0020 2050 16
BIC GENODED1BBE
Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung
Wichtig: Bitte geben Sie bei Überweisung Ihrer Zustiftung den entsprechenden Zweck (Zustiftung Bildung) und Ihre vollständigen Adressdaten an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen können.
Gesundheitsfonds: Gesundheit für Kinder
Durch eine Zustiftung nachhaltig und dauerhaft einen Schwerpunkt fördern, der Ihnen am Herzen liegt.
Noch immer sterben jedes Jahr Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag. Viele der Todesfälle wären sehr leicht vermeidbar. Einfache Krankheiten wie Durchfall, Viruserkrankungen oder bakterielle Entzündungen lassen sich mit kostengünstigen Mitteln einfach behandeln – so könnten viele Leben gerettet werden.
World Vision setzt sich dafür ein, dass alle Kinder zu ihrem Recht auf gute Gesundheitsvorsorge und medizinische Behandlungen kommen. Es geht uns nicht nur um ihr Überleben, sondern auch um ihr Wohlergehen in einem umfassenderen Sinn. Wir arbeiten dafür eng mit ihren Familien und den Menschen in ihrem näheren Umfeld sowie mit vielen Partnern zusammen, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Unsere Projekte konzentrieren sich im Bereich Gesundheit besonders auf die Verbesserung der Ernährung von Müttern und Kindern, Wasserversorgung und Hygiene, Schutz gegen gefährliche Infektionskrankheiten und professionelle Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt
So können Sie den Gesundheitsfonds „Gesundheit für Kinder“ unterstützen
Nachhaltig helfen
Bereits ab einem Betrag von 1.000 Euro können Sie zustiften und nachhaltig den Schwerpunkt fördern, der Sie am meisten bewegt.
Zustiften leicht gemacht
Bankverbindung: Bank im Bistum Essen eG
IBAN DE 39 3606 0295 0020 2050 16
BIC GENODED1BBE
Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung
Wichtig: Bitte geben Sie bei Überweisung Ihrer Zustiftung den entsprechenden Zweck (Zustiftung Bildung) und Ihre vollständigen Adressdaten an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen können.
Ihre Steuervorteile
Als Stifterin oder Stifter können Sie auch von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Innerhalb von zehn Jahren können Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung und zusätzlich zu normalen Spenden bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro je Steuerpflichtigem geltend gemacht werden.