Hinterlassen Sie etwas Bleibendes: Zukunft für Kinder.
Auch wenn wir alle an einen Punkt gelangen, an dem unser eigenes Leben endet: Um uns herum wird und soll das Leben weitergehen.
Wenn Sie frühzeitig Ihren Nachlass regeln, indem Sie ein Testament schreiben, können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Viele Menschen finden die Vorstellung schön, dass auch, wenn sie einmal nicht mehr sind, ihr Nachlass etwas Gutes in der Welt bewirkt.
Mit einer sogenannten Testamentsspende können Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon eine gemeinnützige Organisation wie World Vision bedenken.
Damit unterstützen Sie unsere Hilfe für Kinder in Not und tragen dazu bei, ihnen ein Leben in Fülle zu ermöglichen.
Unser Service für Sie:
Unverbindliche Informationen zur Testamentsspende
Sie möchten sich unverbindlich informieren, wie Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation wie World Vision unterstützen können?
Dann finden Sie in unserer Erbrechtsbroschüre ausführliche und verständlich aufbereitete Informationen zu testamentarischen Verfügungen.
Oder Sie besuchen einen unserer Erbrechts-Infoabende – digital oder in Präsenz.
Weitere Fragen zur Testamentsspende? Wir sind für Sie da.

✓ Wenn Sie einen ersten Zugang zum Thema Vererben suchen und sich orientieren möchten.
✓ Wenn Sie wissen möchten, wie wir Testamentsspenden einsetzen.
✓ Wenn Sie gemeinsam eruieren wollen, wie Sie World Vision in Ihrem Sinne testamentarisch begünstigen können.
✓ Wenn Sie juristische Fragen haben und eine kostenlose Beratung durch unsere Partnerkanzlei wünschen.
✓ Wenn Sie Ihren bereits vorliegenden Testamentsentwurf kostenlos mit einem Fachanwalt besprechen möchten.
✓ Wenn Sie genau wissen wollen, wie wir uns im Erbfall um die Erfüllung Ihres letzten Willens kümmern.
Ihr Testament hilft Kindern in Not
Wenn Sie World Vision in Ihrem Testament bedenken, helfen Sie, die Lebensbedingungen von Kindern in Not nachhaltig zu verbessern. Wir tragen mit Bedacht und Umsicht dafür Sorge, dass Ihr Letzter Wille erfüllt wird.
Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem Testament einen unserer Arbeitsschwerpunkte – WASH (Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene), Gesundheit und Ernährung, Kinderschutz und Kinderrechte, Bildung und nachhaltige Lebensgrundlage – zu bedenken, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Wenn Sie Ihr Testament ohne eine solche Zweckbindung aufsetzen, ermöglichen Sie uns Kindern, ihren Familien und ihrem Umfeld gezielt dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Das ist für unsere Arbeit besonders hilfreich, da die Anzahl an Krisen, Konflikte und Naturkatastrophen weltweit zunimmt. Eine zweckungebundene Testamentsspende hilft uns darauf, flexibel und schnell reagieren zu können. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch.

Nachlass spenden und Gutes bewirken
Nutzen Sie die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus Positives zu bewirken. Als gemeinnützige Organisation ist World Vision von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, das von Ihnen vererbte Vermögen zu 100 Prozent unserer Arbeit zugute und wird dort eingesetzt, wo es am dringendsten benötigt wird.
Das gilt auch, wenn man selbst geerbt hat und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation spendet. Dieser Teil ist erbschaftssteuerfrei und mindert so die eigene Steuerlast.
Ihr Testament ist somit ein kraftvolles Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Wunsch, Kindern zu helfen, eine dauerhafte und wirkungsvolle Fortsetzung findet.
Gutes tun, wenn man selbst nicht mehr ist

Deshalb ist World Vision im Testament bedacht
Viele Menschen sind gern dazu bereit, etwas von ihrem Besitz mit anderen zu teilen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen. Diese Überzeugung teilen auch viele Unterstützerinnen und Unterstützer von World Vision: