World Vision Testamentsspende

Das Leben geht weiter!

Hinterlassen Sie etwas Bleibendes: Zukunft für Kinder.

Auch wenn wir alle an einen Punkt gelangen, an dem unser eigenes Leben endet: Um uns herum wird und soll das Leben weitergehen.

Wenn Sie frühzeitig Ihren Nachlass regeln, indem Sie ein Testament schreiben, können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Viele Menschen finden die Vorstellung schön, dass auch, wenn sie einmal nicht mehr sind, ihr Nachlass etwas Gutes in der Welt bewirkt.

Mit einer sogenannten Testamentsspende können Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon eine gemeinnützige Organisation wie World Vision bedenken. 

Damit unterstützen Sie unsere Hilfe für Kinder in Not und tragen dazu bei, ihnen ein Leben in Fülle zu ermöglichen.
 

Unser Service für Sie:
Unverbindliche Informationen zur Testamentsspende

Sie möchten sich unverbindlich informieren, wie Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation wie World Vision unterstützen können? 

Dann finden Sie in unserer Erbrechtsbroschüre ausführliche und verständlich aufbereitete Informationen zu testamentarischen Verfügungen. 

Oder Sie besuchen einen unserer Erbrechts-Infoabende – digital oder in Präsenz.

Erbrechtsbroschüre

Inbroschüre

Vermächtnis oder Erbschaft? Es gibt zwei Wege, World Vision im Testament zu berücksichtigen. Das und mehr lesen Sie in unserer Erbrechtsbroschüre.

Erbrechts-Infoabend

Erbrechts-Infoabend

Hier finden Sie anstehende Termine unserer Infoabende zu Erbrecht und Testamentsgestaltung mit unserem Fachanwalt.

Weitere Fragen zur Testamentsspende? Wir sind für Sie da.

World Vision Legate-Team

✓ Wenn Sie einen ersten Zugang zum Thema Vererben suchen und sich orientieren möchten.

✓ Wenn Sie wissen möchten, wie wir Testamentsspenden einsetzen.

✓ Wenn Sie gemeinsam eruieren wollen, wie Sie World Vision in Ihrem Sinne testamentarisch begünstigen können.

Wenn Sie juristische Fragen haben und eine kostenlose Beratung durch unsere Partnerkanzlei wünschen.

✓ Wenn Sie Ihren bereits vorliegenden Testamentsentwurf kostenlos mit einem Fachanwalt besprechen möchten.

✓ Wenn Sie genau wissen wollen, wie wir uns im Erbfall um die Erfüllung Ihres letzten Willens kümmern.

Was auch immer Sie bewegt, wir freuen uns auf den Austausch.
Nadine Bauer & Sudhir Schröder
Telefon: 06172 763 2819
oder

Gutes tun, wenn man selbst nicht mehr ist

Video Dirk Helmes

Deshalb ist World Vision im Testament bedacht

Viele Menschen sind gern dazu bereit, etwas von ihrem Besitz mit anderen zu teilen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen. Diese Überzeugung teilen auch viele Unterstützerinnen und Unterstützer von World Vision:

Stories
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Ellengard Hattwich
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Ellengard Hattwich
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„Die Linderung von Not braucht finanzielle Mittel. Deshalb werden mein Mann und ich World Vision unser Vermögen vermachen.“

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Helge Kayser
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Helge Kayser
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„‚Nur‘ zu spenden, ist mir jetzt nicht mehr genug. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die World Vision Stiftung als meine Erbin zu bedenken. Denn diese Stiftung erfüllt in hohem Maße meine Wünsche und Vorstellungen über die Verwendung von Spenden, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.“

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Dirk Helmes
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Dirk Helmes
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„Ich möchte die Arbeit von World Vision über meinen Tod hinaus unterstützen. Das habe ich frühzeitig geregelt.“

Wie Sie noch helfen können

World Vision Stiftung

Nachhaltiges Engagement für eine bessere Zukunft

Unternehmenskooperation

Sich als Unternehmen sozial engagieren dank eines maßgeschneiderten CSR Konzepts.

Große Spenden

Mit einer individuellen Förderung Großes bewegen