World Vision Testamentsspende

Das Leben geht weiter!

Hinterlassen Sie etwas Bleibendes: Zukunft für Kinder.

Auch wenn wir alle an einen Punkt gelangen, an dem unser eigenes Leben endet: Um uns herum wird und soll das Leben weitergehen.

Wenn Sie frühzeitig Ihren Nachlass regeln, indem Sie ein Testament schreiben, können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Viele Menschen finden die Vorstellung schön, dass auch, wenn sie einmal nicht mehr sind, ihr Nachlass etwas Gutes in der Welt bewirkt.

Mit einer sogenannten Testamentsspende können Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon eine gemeinnützige Organisation wie World Vision bedenken. 

Damit unterstützen Sie unsere Hilfe für Kinder in Not und tragen dazu bei, ihnen ein Leben in Fülle zu ermöglichen.
 

Unser Service für Sie:
Unverbindliche Informationen zur Testamentsspende

Sie möchten sich unverbindlich informieren, wie Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation wie World Vision unterstützen können? 

Dann finden Sie in unserer Erbrechtsbroschüre ausführliche und verständlich aufbereitete Informationen zu testamentarischen Verfügungen. 

Oder Sie besuchen einen unserer Erbrechts-Infoabende – digital oder in Präsenz.

Erbrechtsbroschüre

Inbroschüre

Vermächtnis oder Erbschaft? Es gibt zwei Wege, World Vision im Testament zu berücksichtigen. Das und mehr lesen Sie in unserer Erbrechtsbroschüre.

Erbrechts-Infoabend

Erbrechts-Infoabend

Hier finden Sie anstehende Termine unserer Infoabende zu Erbrecht und Testamentsgestaltung mit unserem Fachanwalt.

Weitere Fragen zur Testamentsspende? Wir sind für Sie da.

World Vision Legate-Team

✓ Wenn Sie einen ersten Zugang zum Thema Vererben suchen und sich orientieren möchten.

✓ Wenn Sie wissen möchten, wie wir Testamentsspenden einsetzen.

✓ Wenn Sie gemeinsam eruieren wollen, wie Sie World Vision in Ihrem Sinne testamentarisch begünstigen können.

Wenn Sie juristische Fragen haben und eine kostenlose Beratung durch unsere Partnerkanzlei wünschen.

✓ Wenn Sie Ihren bereits vorliegenden Testamentsentwurf kostenlos mit einem Fachanwalt besprechen möchten.

✓ Wenn Sie genau wissen wollen, wie wir uns im Erbfall um die Erfüllung Ihres letzten Willens kümmern.

Was auch immer Sie bewegt, ich freue mich auf den Austausch.
Sudhir Schröder
Telefon: 06172 763 2819
oder

Ihr Testament hilft Kindern in Not

Wenn Sie World Vision in Ihrem Testament bedenken, helfen Sie, die Lebensbedingungen von Kindern in Not nachhaltig zu verbessern. Wir tragen mit Bedacht und Umsicht dafür Sorge, dass Ihr Letzter Wille erfüllt wird.

Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem Testament einen unserer Arbeitsschwerpunkte – WASH (Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene), Gesundheit und Ernährung, Kinderschutz und Kinderrechte, Bildung und nachhaltige Lebensgrundlage – zu bedenken, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Wenn Sie Ihr Testament ohne eine solche Zweckbindung aufsetzen, ermöglichen Sie uns Kindern, ihren Familien und ihrem Umfeld gezielt dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Das ist für unsere Arbeit besonders hilfreich, da die Anzahl an Krisen, Konflikte und Naturkatastrophen weltweit zunimmt. Eine zweckungebundene Testamentsspende hilft uns darauf, flexibel und schnell reagieren zu können. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch.

Vermächtnis spenden

Nachlass spenden und Gutes bewirken

Nutzen Sie die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus Positives zu bewirken. Als gemeinnützige Organisation ist World Vision von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, das von Ihnen vererbte Vermögen zu 100 Prozent unserer Arbeit zugute und wird dort eingesetzt, wo es am dringendsten benötigt wird.

Das gilt auch, wenn man selbst geerbt hat und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation spendet. Dieser Teil ist erbschaftssteuerfrei und mindert so die eigene Steuerlast.

Ihr Testament ist somit ein kraftvolles Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Wunsch, Kindern zu helfen, eine dauerhafte und wirkungsvolle Fortsetzung findet.
 

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende

Wie kann ich World Vision in meinem Testament bedenken?

Es gibt zwei Wege, World Vision in einem Testament zu bedenken: per Vermächtnis oder durch die Einsetzung als (Mit-) Erben.

Was ist genau der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe?

Wer als Erbe eingesetzt wird, wird der Rechtsnachfolger des Verstorbenen, tritt also in dessen Fußstapfen. Dies schließt Rechte (wie z. B. Vermögen und Besitztümer), aber auch Pflichten (z. B. die Verbindlichkeiten) mit ein.

Ein Vermächtnis hingegen vermitteltet einen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Vermögenswertes. Dies kann ein Gegenstand (z. B. Auto, Uhr), ein Recht (z. B. ein Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens oder ein Nießbrauchrecht) oder auch ein bestimmter Geldbetrag sein. Bei einem Vermächtnis entsteht der Anspruch auf Erfüllung gegenüber dem bzw. den Erben.

Kann ich mein Patenkind in meinem Testament bedenken?

Wir raten grundsätzlich davon ab, Ihrem Patenkind eine größere Summe Geld zu hinterlassen. Dies hat sowohl rechtliche als auch praktische Gründe.
Zum einen sollte man sicherstellen, dass die testamentarische Regelung im Heimatrecht des Bedachten umsetzbar ist. Zum anderen kann es schlichtweg mit großen Gefahren für ein Kind in einem Land des globalen Südens verbunden sein, sollte es zu einer größeren Summe Geld Zugang erhalten.

Soll ich World Vision Deutschland e. V. oder die World Vision Stiftung mit meinem Testament bedenken?

In Fällen mit Zweckbindung, z. B. für ein bestimmtes Projekt, ist der Verein - also World Vision Deutschland e. V. - der ideale Nachlassnehmer. Dies kann mit Auflagen verbunden werden, z.B. aus dem Erbe die Patenschaftsbeiträge bis zum Projektende oder der Volljährigkeit des Kindes zu finanzieren oder das Erbe für die Ausbildung des Patenkindes zu verwenden. Geht die Erbschaft in ihrer Höhe über solche Beträge hinaus, sollten Auflagen gemacht werden, die von World Vision langfristig erfüllbar sind, da sie der grundlegenden Ausrichtung unserer Arbeit entsprechen.

Solle der Nachlass nicht für einen gezielten Zweck eingesetzt werden oder als Zustiftung erfolgen, sollte die World Vision Stiftung bedacht werden. 
Bitte sprechen Sie uns an, um eine sinnvolle Lösung zu finden.

Welche Vorgaben kann ich World Vision in meinem Testament machen?

Sollten Ihnen die Förderung einer bestimmten Region oder eines Themas besonders am Herzen liegen, können Sie uns dies gern mitteilen oder dies auch in Ihrem Testament festhalten, bspw. in Form einer Auflage.

So können Sie beispielsweise ein Vermächtnis aussprechen, das gezielt für Bildungsprojekte in einer konkreten Region eingesetzt werden soll.
Dabei sollten Sie jedoch nicht zu sehr ins Detail gehen, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass Ihre Wünsche nicht umgesetzt werden können. Das kann z. B. daran liegen, dass wir uns möglicherweise bereits aus dem Gebiet zurückgezogen haben oder die spezielle Hilfe nicht mehr benötigt wird.

Sprechen Sie eine Vermächtnisspende in Ihrem Testament aus, ohne Vorgaben zu machen, wird diese dort eingesetzt, wo sie am nötigsten gebraucht wird. Alternativ können Sie auch eine Zustiftung machen, sodass der zugewendete Betrag nachhaltig erhalten wird und dessen Erträge für die gemeinnützigen Projekte eingesetzt werden.

Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?

Grundsätzlich gilt, dass ein Testament jederzeit widerrufbar ist. Dies gilt auch für gemeinschaftliche Ehegattentestamente. Gemeinsam kann man ein solches Testament jederzeit ändern (bspw. indem man ein neues aufsetzt). Nur wenn ein Ehegatte sich einseitig von einem gemeinschaftlichen Testament zu Lebzeiten des anderen Ehegatten lösen möchte, bedarf der Widerruf der notariellen Beurkundung.

Sollte sich also an Ihrer Situation oder Ihren Wünschen etwas ändern, können und sollten Sie Ihr Testament entsprechend anpassen.

Ist der Ehegatte bereits verstorben, gilt es allerdings genau zu prüfen, ob und inwieweit ein Widerruf einzelner Verfügungen noch möglich ist.
 

Gutes tun, wenn man selbst nicht mehr ist

Video Dirk Helmes

Deshalb ist World Vision im Testament bedacht

Viele Menschen sind gern dazu bereit, etwas von ihrem Besitz mit anderen zu teilen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen. Diese Überzeugung teilen auch viele Unterstützerinnen und Unterstützer von World Vision:

Stories
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Ellengard Hattwich
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„Die Linderung von Not braucht finanzielle Mittel. Deshalb werden mein Mann und ich World Vision unser Vermögen vermachen.“

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Helge Kayser
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„‚Nur‘ zu spenden, ist mir jetzt nicht mehr genug. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die World Vision Stiftung als meine Erbin zu bedenken. Denn diese Stiftung erfüllt in hohem Maße meine Wünsche und Vorstellungen über die Verwendung von Spenden, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.“

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Dirk Helmes
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„Ich möchte die Arbeit von World Vision über meinen Tod hinaus unterstützen. Das habe ich frühzeitig geregelt.“

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Monika Kuznierz
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„Ich möchte Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen.“

Wie Sie noch helfen können

World Vision Stiftung

Nachhaltiges Engagement für eine bessere Zukunft

Unternehmenskooperation

Sich als Unternehmen sozial engagieren dank eines maßgeschneiderten CSR Konzepts.

Große Spenden

Mit einer individuellen Förderung Großes bewegen