Safeguarding und Safeguarding-Richtlinie

Als Kinderhilfswerk ist unser tägliches Handeln darauf ausgerichtet, die Lebenssituation von Kindern, ihren Familien und ihrem Umfeld zu verbessern. Die Verantwortung und der Schutz für die Menschen, denen wir helfen, nehmen wir sehr ernst. Deshalb ist es unsere Pflicht, Safeguarding zu gewährleisten und jeglichem Schaden, der durch Entwicklungszusammenarbeit entstehen kann, vorzubeugen.

Was genau ist Safeguarding?

Safeguarding bezeichnet vorbeugende Maßnahmen zur Sicherheit und dem Schutz von Kindern und Erwachsenen vor jeglichen Formen von Gewalt, Machtmissbrauch und Missachtung ihrer Rechte durch Mitarbeitende, assoziierte Personen oder Strukturen einer Hilfsorganisation. Als sichere Organisation hat World Vision seit vielen Jahren ein umfassendes Safeguarding-System etabliert, welches regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.

Unser Schutzkonzept

Das internationale World Vision-Netzwerk verfügt über eine eigene Safeguarding-Einheit, welche die Vorgaben für die gesamte Organisation erstellt, die Länderbüros bei der Erstellung von Präventionsmaßnahmen unterstützt und bei Vorfällen individuell berät. Auch jedes World Vision-Länderbüro hat mindestens einen Safeguarding-Beauftragten, der die Umsetzung der Richtlinien im jeweiligen Land beaufsichtigt und unterstützt. Durch diese Struktur ist die Präventionsarbeit und die Sensibilisierung für das Thema breit in der Organisation verankert. Gleichzeitig können Vorfälle zentral, jedoch mit lokaler Unterstützung untersucht und bearbeitet werden.

Bei World Vision Deutschland gibt es eine ganze Safeguarding-Arbeitsgruppe, welche aus sechs Vertretungen aus allen wichtigen Abteilungen besteht und eng mit den internen Compliance- und Datenschutz-Managerinnen zusammenarbeitet. Jede Privatperson kann sich bei Verdachtsfällen, Hinweisen zu Fehlverhalten oder Fragen direkt mit den Safeguarding-Beauftragten in Verbindung setzen.

  • Bei World Vision International: safeguarding@wvi.org 
  • Bei World Vision Deutschland: safeguarding-wvd@worldvision.de
  • Außerdem gibt es eine externe anonymisierte Beschwerdestelle, an die man sich jederzeit wenden kann: www.ethicspoint.com
  • Zusätzlich arbeiten wir bei World Vision Deutschland eng mit einer externen Ombudsperson zusammen, um rechtlich und ethisch korrekt mit Hinweisen auf Fehlverhalten von Mitarbeitenden umzugehen: Unterseite zu Compliance Management

In den Projektgebieten werden auf Gemeindeebene zusätzlich niedrigschwellige Beschwerdemechanismen geschaffen und bekannt gemacht, um auch Kinder und Menschen, die nicht lesen und schreiben können oder in ländlichen Gebieten ohne Internetzugang leben, zu erreichen. 

Unsere Safeguarding-Richtlinie

Jeder Mitarbeitende von World Vision ist durch unsere Safeguarding-Richtlinie und einen Verhaltenskodex zu einem respektvollen, schützenden und gewaltfreien Umgang mit Kindern und erwachsenen Menschen, die von unserer Arbeit profitieren, verpflichtet. In unserer Safeguarding-Richtlinien ist klar geregelt, wie Mitarbeitende, Partner, Projektbesuchende, Patinnen, Paten, Spenderinnen und Spender sowie andere mit uns zusammenarbeitende Personen dazu beitragen, dass die Rechte der Kinder und Erwachsenen nicht verletzt werden.

Die Einhaltung der Richtlinie wird durch die Safeguarding-Beauftragten der jeweiligen Länderbüros genau evaluiert und jedes Jahr in einem Überprüfungsprozess an das internationale Safeguarding-Team von World Vision berichtet.

Als anderen wichtigen Baustein müssen alle Mitarbeitenden und relevante Partner regelmäßige Safeguarding-Schulungen durchlaufen und alle drei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Projektbesuche können nur in enger Abstimmung und Begleitung durch das Länderbüro erfolgen. Alle Besucherinnen und Besucher erhalten ein gründliches Safeguarding-Briefing und müssen dessen Einhaltung schriftlich bestätigen. Da trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen Fehlhandlungen nicht ausgeschlossen werden können, ist in den Richtlinien auch genau geregelt, wie bei einer Falluntersuchung samt Schutz- und Hilfsmaßnahmen für betroffene Kinder und Erwachsene verfahren wird.  

Beispiele für unsere Safeguarding-Maßnahmen

1. Wir sensibilisieren für Risiken und geeignete Vorsorge: 

  • zum Beispiel durch regelmäßige Kurse und Schulungen für alle Mitarbeitenden und relevanten Partner
  • durch Informationen bei Hilfsmaßnahmen
  • in der Kommunikation mit Partnern, Spendern und Unterstützern

2. Wir überprüfen Eignung für Kontakte, Datenzugang und Mitarbeit

  • zum Beispiel durch Anforderung polizeilicher Führungszeugnisse und Referenzen 
  • durch weitere gezielte Prüfungen je nach Arbeitsaufgabe oder Auftrag

3.  Prävention und Reaktion in der Programmarbeit

  • zum Beispiel durch Anwendung der SPHERE-Standards und anderer Standards
  • niedrigschwellige Berichts- und Beschwerde-Wege werden eingerichtet und bekannt gemacht
  • Mitarbeiter sind zur Meldung von Vorfällen und Verstößen verpflichtet
  • Aktivitäten mit Kindern unterliegen besonderen Regeln zu ihrem Schutz

4. Für Projektbesuche gelten verbindliche Regeln

  • Sie müssen zum Beispiel rechtzeitig angekündigt und genehmigt sein
  • Besucher und Besucherinnen erhalten für das jeweilige Land geltende Verhaltensregeln und werden vor Ort durch Mitarbeiter begleitet

5.  Richtlinien für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Wir sorgen für menschenwürdige Darstellung von Kindern und Erwachsenen und holen eine informierte Zustimmung dargestellter Personen ein
  • Die Darstellung soll wahrhaft und authentisch sein und die Interessen der dargestellten Menschen wahren
  • Es werden keine personenbezogenen Daten von Minderjährigen veröffentlicht
  • Die Kommunikation zwischen Paten und Patenkindern wird  von World Vision über das Patenschaftsportal moderiert
  • Journalistinnen und Journalisten, die in unserem Auftrag vor Ort Bilder machen und Geschichten aus Projekten dokumentieren, verpflichten sich, unseren Verhaltenskodex und unsere Richtlinien für Kommunikation einzuhalten

Das 4-Augen-Prinzip
Kinder und Projektbewohnerinnen und –bewohner dürfen nicht bei geschlossener Tür, außer Sichtweite oder mit nur einem World Vision-Mitarbeitenden allein gelassen werden. Auch bei Vorstellungsgesprächen  mit neuen Mitarbeitenden oder Hilfsmaßnahmen, wie beispielsweise einer Essensverteilung, gilt das sogenannte “4-Augen-Prinzip", um dem Fehlverhalten von Einzelpersonen vorzubeugen. 

 

Informationsdesk bei einer Nothilfe-Maßnahme
Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden

Kontakt zur World Vision Safeguarding-Gruppe

Haben Sie Besorgnisse oder konkrete Hinweise auf Probleme, die die Sicherheit von Kindern oder erwachsenen Projektbegünstigten im Zusammenhang mit der Arbeit von World Vision betreffen? Haben Sie etwas am Verhalten von World Vision-Mitarbeitenden oder Partnern gegenüber Schutzbedürftigen zu beanstanden? Wir gehen gemäß unseren Safeguarding-Richtlinien jedem Hinweis und Bericht nach.

Wenden Sie sich direkt an das Safeguarding-Team bei World Vision Deutschland safeguarding-WVD@worldvision.de oder berichten Sie anonym auf https://secure.ethicspoint.com/domain/media/en/gui/24325/index.html