Afghanistan

Badghis Emergency Flood Response

Öffentliche Geber: Aktion Deutschland hilft

Finanziert von:

In dieser Aktion haben sich zahlreiche deutsche Hilfsorganisationen zusammengeschlossen, um im Katastrophenfall koordiniert und effektiv helfen zu können. Schirmherr ist Bundespräsident a. D. Horst Köhler.

Projektzeitraum:

April 2019 – November 2019

Land:

Afghanistan

Finanzvolumen:

330.000 € von Aktion Deutschland Hilft

Projektbeschreibung:

Laut der afghanischen Katastrophenschutzbehörde verursachte Starkregen am 29.-30. März 2019 in der Provinz Badghis große Schäden an Infrastruktur und in der Landwirtschaft. 124.500 Menschen waren betroffen. Insgesamt wurden 964 Häuser völlig zerstört, mehr als 1550 wurden teilweise zerstört. Die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen wurden aufgrund der Überschwemmungen unbrauchbar. Bewässerungskanäle wurden mit Ablagerungen und Schlamm gefüllt und unbrauchbar, 98 Brunnen, 91 kleinere Wasserauffangbecken und 9 Wasserreservoirs wurden zerstört. Bauern, die gerade nach einer langen Dürrephase wieder ausgesät hatten, verloren die Ernte aus Getreide, Kümmel und Kirchererbsen. Nach dem Ausfall von zwei Ernteerträgen durch die Dürre, war nun eine weitere Ernte aufgrund der Überschwemmungen verloren. Bislang erreichte keine Hilfe die abgelegene Region.

Ziele und Inhalte der Projekte: 

World Vision unterstützt mit Hilfe von Aktion Deutschland Hilft 1100 Haushalte in 35 Dörfern unterstützen, die von den Überschwemmungen am stärksten betroffen waren. Die Haushalte werden über Geldleistungen und Cash for Work über zwei Monate unterstützt. Die Unterstützung erhalten Haushalte, deren Häuser durch die Überschwemmungen komplett oder teilweise zerstört wurden und die besonders gefährdet sind, wie von Frauen geführte Haushalte oder Haushalte, in denen Menschen mit Behinderung oder alten Menschen wohnen. In den 35 Dörfern werden gemeindebasierte Katastrophenschutz-Komitees gegründet und geschult.

Die Hauptkomponenten des Projekts sind

  • Geldleistungen für betroffene Haushalte zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse
  • Instandsetzung von wichtiger Infrastruktur in den Gemeinden wie Straßen, Brücken, Schulen oder Gesundheitszentren über Cash for Work
  • Gründung und Schulung von Katastrophenschutz-Komitees und Entwicklung von Gemeindeplänen zur Vermeidung von Risiken und Frühwarnsysteme

Warum Unterstützung mit Geldleistungen?

Die Überschwemmungen hatten unterschiedliche Auswirkungen in den betroffenen Haushalten. Die meisten Familien verloren ihr Haus und ihren Hausrat. Manche Familien verloren ihre Lebensmittelvorräte und können nur ihren Nahrungsmittelbedarf nicht mehr decken. Geldleistungen mit und ohne Bedingungen schaffen für die Familien ein Sicherheitsnetz und reduzieren die Wahrscheinlichkeit, dass auf schädliche Überlebensstrategien zurückgegriffen wird. Das Vorgehen entspricht der Strategie des UN-Clusters für Ernährungssicherung und Landwirtschaft, die Geldleistungen für die Nothilfe nach den Überschwemmungen empfiehlt. Zudem wurden während der Überschwemmungen Zubringerstraßen und Brücken beschädigt, so dass der Transport von Waren in die betroffenen Gebiete eine Herausforderung darstellt. Die Märkte in den betroffenen Dörfern funktionieren jedoch weiterhin, so dass über Geldleistungen schnell Familien unterstützt werden, ihre dringendsten Grundbedürfnisse zu decken. Die Maßnahme wurde in einem partizipativen Prozess entwickelt, die sowohl die Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden als auch mit der Lokalregierung der Provinz Badghis einschließt.

An wen richtet sich die Hilfe?

Mit diesem Projekt wird auf die akuten humanitären Bedürfnisse der Menschen in Afghanistan reagiert, die sich bereits aufgrund der vorherigen Dürrephase in einer prekären Situation befinden. Die Überschwemmungen haben ihre Notlage verschärft. Vorrangig wurden 1100 Familien aus 4 Distrikten ausgewählt, die besonders betroffen sind und deren Häuser durch die Überschwemmung total zerstört wurden.

Die 1100 Familien, die Unterstützung erhalten, werden entsprechend ihrer Vulnerabilität ausgewählt, z.B. von Frauen geführte Haushalte, Familienmitglieder mit Behinderung, Familien mit schwangeren oder stillenden Frauen, sowie Familien mit Kindern unter 5 Jahren.