Flüchtlingskinder in Deutschland

World Vision: Geflüchtete Kinder sind keine Kinder zweiter Klasse

Hilfsorganisation kritisiert geplante Anker-Zentren

Pressemitteilung, 01.06.2018
 

Zum heutigen Weltkindertag kritisiert das Kinderhilfswerk World Vision die Bundesregierung für ihren Umgang mit geflüchteten Kindern.  Vor allem die geplanten Anker-Zentren würden gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.

 

Die Kinderrechtskonvention gilt auch in Deutschland für alle Kinder, unabhängig davon, woher sie kommen, welchen Aufenthaltsstatus sie haben, wie lange sie in Deutschland voraussichtlich bleiben werden oder in welchem Bundesland sie leben.

 

World Vision sieht jedoch aktuell die Gefahr, dass es mit den geplanten Anker-Zentren in der Bundesrepublik wieder salonfähig wird, geflüchtete Kinder als Kinder zweiter Klasse zu behandeln. „Mit großer Sorge sehen wir auf die geplanten Anker-Zentren. Zentrale Lager für mehrere hundert, wenn nicht tausend Menschen sind kein hinnehmbares Lebensumfeld für Kinder“ so Christoph Waffenschmidt, Vorstandsvorsitzender von World Vision Deutschland. „Die bundesweite Ausweitung dieser Lager, in denen Menschen, darunter viele Kinder, isoliert werden, entspricht nicht unserem Verständnis vom würdevollen Umgang mit Geflüchteten.“

 

Berichte von Besuchern ähnlicher, schon bestehender zentraler Aufnahme- und Abschiebezentren zeigen, dass Kinder dort monate-, manchmal jahrelang ausgegrenzt und ihre Rechte beschnitten werden. Es gibt beispielsweise keine abschließbaren oder kindgerechten Räume, Hebammen wird der Zugang verweigert, die medizinische Versorgung entspricht nicht dem Standard deutscher Kinder, die Schulpflicht wird teilweise ausgesetzt. Auch die Beschäftigungs- und Perspektivlosigkeit der Erwachsenen, die nächtlichen Abschiebungen und die dadurch entstehenden Aggressionen wirken sich negativ auf die Kinder aus.

 

World Vision fordert deshalb: In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention für alle Kinder. Geflüchtete Kinder müssen so schnell wie möglich in die deutsche Gesellschaft „hineingelassen“ werden, um Begegnungen und ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.