Durch gezielte Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt World Vision seit über 70 Jahren Kindern, Familien und ihrem Umfeld im Kampf gegen Armut und Ungerechtigkeit. Mit Tatkraft und Leidenschaft setzen wir große wie kleine Maßnahmen um, die nachhaltig wirken und den Menschen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Immer dort wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird und immer unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion oder Nationalität. Uns eint dabei die Hoffnung auf eine bessere Zukunft und die Verantwortung für das Wohl der Menschen. Dabei gilt den Kindern unsere besondere Aufmerksamkeit.
Helfen Sie mit, die Zukunft kommender Generationen positiv zu gestalten und ermöglichen Sie Kindern eine Kindheit, die diesen Namen auch verdient. Mit einer Testamentsspende für World Vision kann Ihr Vermächtnis ein Neuanfang für Kinder in Not sein. Neben der Absicherung Ihrer Liebsten bewirkt Ihr letzter Wille so auch etwas Gutes und schafft gleichzeitig etwas Bleibendes.
Das kostbarste Vermächtnis eines Menschen ist die Spur, die seine Liebe in den Herzen Anderer zurücklässt.

1. Der Gute Zweck
Sie leiten mit einem Nachlass für World Vision einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag für die Zukunft von Kindern in Not.
2. Keine Erbschaftssteuer
Auf Nachlässe für gemeinnützige Organisationen fällt keine Erbschaftssteuer an. Das Geld kommt im vollen Umfang den Projekten zu.
3. Professionelle Abwicklung
Als Erbe regelt World Vision mit über 70 Jahren Erfahrung als Kinderhilfswerk alle Angelegenheiten nach dem Tod

Vermächtnis-Ratgeber
Beantwortet wichtige Fragen des Erbrechts und gibt einen guten ersten Überblick zum Verfassen eines Testaments.

Info-Vorträge
Zusammen mit einem Erbrechtsexperten erhalten Sie ausführliche Informationen, Tipps und Fallbeispiele zu verschiedenen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung.

Kooperation mit Kanzlei
Wir bieten allen Interessierten, die World Vision in ihrem Testament berücksichtigen möchten, eine kostenlose, juristische Erstberatung mit unserer kooperierenden Kanzlei.
Erfahren Sie vom Erbrechtsexperten und Fachanwalt, Herrn Dr. Gerrit Ponath der Kanzlei „Advant Beiten“ worauf man beim Verfassen eines Testaments achten sollte, damit Ihre Wünsche wirklich zum Tragen kommen. Erhalten Sie hilfreiche Tipps und stellen eigene Fragen.

Themen des Vortrags
- Wie genau verfasse ich ein Testament?
- Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
- Welche Möglichkeiten des Vererbens gibt es?
- Wie verknüpfe ich einen Nachlass für Familie, Freunde und für den guten Zweck?
Termine 2022
- Donnerstag, 21. Juli
- Mittwoch, 05. Oktober
- Donnerstag, 17. November
Themen des Vortrags
- Wie genau verfasse ich ein Testament?
- Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
- Welche Möglichkeiten des Vererbens gibt es?
- Wie verknüpfe ich einen Nachlass für Familie, Freunde und für den guten Zweck?
Termine 2022
- Donnerstag, 21. Juli
- Mittwoch, 05. Oktober
- Donnerstag, 17. November

Dr. Gerrit Ponath
04.05.
21.07.
05.10.
17.11.
Wenn Sie World Vision im Testament bedenken möchten,
benötigen Sie folgende Angaben:
World Vision Deutschland e.V.
Am Zollstock 2–4
61381 Friedrichsdorf
Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Im Erbfall informiert das Nachlassgericht nach Eröffnung des Testaments sämtliche Erben und Vermächtnisnehmer. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgen die Eröffnung und die Benachrichtigung automatisch. Gerne können Sie uns aber auch schon zu Lebzeiten über Ihre Entscheidung informieren. So können wir im Todesfall besser reagieren und können alles Notwendige vorbereiten.
Mit einem testamentarischen Nachlass für World Vision wird Kindern in unseren Projekten in sehr armen und oftmals unsicheren Ländern eine bessere Zukunft ermöglicht. Ihre Lebensgrundlage in Bezug auf Gesundheit und Hygiene, Ernährung, Bildung, Kinderschutz und Umwelt wird sichtbar und nachhaltig verbessert. Der Einsatz von World Vision reicht dabei weit in die Zukunft, beispielsweise mit dem Bau von Schulen, der Wiederaufforstung oder der Versorgung eines ganzen Landes mit sauberem Trinkwasser.
Sie können zudem gezielt entscheiden, ob Sie in einer bestimmten Region oder zu einem bestimmten Thema (z.B. Umwelt, Gesundheit, Bildung, etc.) unterstützen möchten. Wenn Sie ihre Zuwendungen frei an World Vision weitergeben, wird das Geld dort eingesetzt, wo es aktuell am meisten gebraucht wird.
Da durch die Übertragung Ihres Vermögens auf das Patenkind das soziale Gefüge der Gemeinde vor Ort empfindlich gestört würde, raten wir von einem solchen Vorgehen ab. Von aus Sicht der 1. Welt vermeintlich geringen oder überschaubaren Werten gehen für das jeweilige Patenkind bereits Gefahren für Leib und Leben einher. Diese Gefahr wird in vielen Fällen bereits ab niedrigen vierstelligen Beträgen sehr konkret und zwar durchaus für die gesamte Familien des Patenkindes.
Aus rechtlichen und praktischen Gründen ist es für uns zudem nicht umsetzbar, ein Patenkind zu bedenken, da die testamentarische Regelung mit dem Heimatrecht der Bedachten übereinstimmen muss. Eine individuelle Prüfung des im jeweiligen Projektland geltenden Rechtssystems können wir nicht leisten.
Falls Sie kein Testament haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Was wir über das Leben hinaus hinterlassen möchten, ist jedoch etwas sehr Individuelles. Die gesetzlich geregelte Erbfolge spiegelt hierbei die Bedürfnisse vieler Menschen oftmals nicht wider. Egal wie ihre Vorstellungen auch aussehen - Ein Testament sollte dem, was Ihnen wichtig ist, gerecht werden. Es gibt Ihnen die Chance, selbstbestimmt Ihren Willen Ausdruck zu verleihen, Klarheit für Ihre Angehörigen zu schaffen, Ihre Nachkommen abzusichern und darüber hinaus kann es Regelungen treffen, die weit in die Zukunft reichen.
Ein Testament kann z.B. dazu beitragen, Herzenswünsche – wie bestimmte Projekte – sinnvoll und nachhaltig zu fördern. Viele wissen dabei nicht, dass sie auch trotz erbberechtigten Angehörigen einen Teil ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen können. Dies ist allerdings nur mit einem Testament möglich. Der große Vorteil daran ist, dass die gemeinnützigen Organisationen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit sind. Die Testamentsspende kann so in vollem Umfang eingesetzt werden.
Bei einer testamentarischen Zuwendung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: als Erbe/ Erbin einerseits oder mit einem Vermächtnis.
Wird World Vision als (Teil-) Erbin des Nachlasses eingesetzt, wird sie automatisch Rechtsnachfolgerin und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers.
Wird World Vision mit einem Vermächtnis bedacht, erhält World Vision lediglich einen vom Erblasser bestimmten Teil des Nachlasses. (z. B. bestimmte Geldsumme, Wertgegenstände, Wertpapiere). Sie erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dem Erben. Dieser ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Ja, soweit kein Ehegatten-Testament (Berlin Testament) oder ein Erbvertrag besteht, können Sie Ihr Testament jederzeit ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern, oder mittels eines neuen Testaments widerrufen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie es notariell oder handschriftlich verfasst haben. Bitte bedenken Sie, dass die vorgenommene Änderung handschriftlich mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden muss. Wenn Sie ein ganz neues Testament erstellen wollen, vergessen Sie nicht die Vorgängerversion zu vernichten.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem leicht auffindbaren Platz in Ihrer Wohnung oder bei einer Person Ihres Vertrauens auf.
Für mehr Sicherheit können Sie Ihr handschriftliches Testament auch beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegen, anschließend erfolgt die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Dafür fallen derzeit ein Festbetrag von 75 Euro für die Verwahrung sowie 18 Euro für die Registrierung an.
Persönliche Betreuung ist uns eine Herzensangelegenheit. Zögern Sie nicht, uns telefonisch, per E-Mail oder per Post zu kontaktieren. Gerne klären wir jederzeit vertrauensvoll und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Fragen und Anliegen.