Der 12jährige Arafat aus Bangladesch hat mit 10 die Schule verlassen, um für seine Familie Geld zu verdienen.
Kinderarbeit gibt es vor allem am unteren Ende der Lieferketten.

Lieferkettengesetz sollte Kinder wirksam schützen

Organisationen fordern Nachbesserungen im Regierungsentwurf zum Sorgfaltspflichengesetz

Berlin, den 21. April 2021 – Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das haben heute Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell gefordert. Anlässlich der für morgen geplanten 1. Lesung im Bundestag rufen die Organisationen zu dringenden Nachbesserungen im aktuellen Regierungsentwurf auf, um Mädchen und Jungen weltweit vor Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten wirksam zu schützen.

„Es liegt jetzt in den Händen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Weichen für verantwortungsvolles globales Handeln zu stellen und die Umsetzung von Menschenrechten, Kinderrechte einge-schlossen, in allen Stufen der Wertschöpfungskette zu einem gesetzlichen Erfordernis für Un-ternehmen zu machen”, so heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Organisationen. „Ein solches Gesetz ist zwingend notwendig, um alle Menschen, und insbesondere Kinder, bei-spielsweise vor Ausbeutung und Gesundheitsschäden, wirksam zu schützen."

In ihrem Appell fordern die Organisationen unter anderem, den Anwendungsbereich des Ge-setzes auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und in besonders risikobehafteten Branchen auszuweiten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, in einem ersten Schritt nur etwa 600 deut-sche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden dazu zu verpflichten, die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Die Größe eines Unternehmens sei jedoch nicht in jedem Fall aussagekräftig. Auch kleinere Unternehmen in Risikobranchen, wie dem Textilsektor oder in der Landwirtschaft, können zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen. Daher ist aus kinder-rechtlicher Sicht ein risikobasierter Ansatz zielführender als die ausschließliche Konzentration auf die Größe der Unternehmen.

Zudem fordern die Organisationen den Geltungsbereich der Sorgfaltspflicht auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. „In unserer täglichen Arbeit vor Ort sehen wir eine Vielzahl von Kinderrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten,“ so die Organisationen. „Die meis-ten dieser Rechtsverletzungen, darunter auch Kinderarbeit, finden am Beginn der Wertschöp-fungskette statt, wie in Minen und in der Landwirtschaft. Deshalb sollte ein Sorgfaltspflichten-gesetz den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung und deren um-fassende Wertschöpfung einbeziehen.“

Der aktuelle Regierungsentwurf verpflichtet Großunternehmen lediglich dazu, menschenrechtliche Risiken in ihren eigenen Betrieben und bei ihren direkten Zulieferern zu bewerten und auf solche Risiken zu reagieren. Bei Zulieferern, die weiter unten in der Lieferkette angesiedelt sind, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen nur eine „anlassbezogene“ menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen müssen, sobald sie „substantiierte Kenntnisse“ von potenziellen Menschenrechtsverletzungen haben. Eine solche Regelung würde hinter die UN Leitprinzipien zurückfallen, wie auch hinter die kürzlich vom EU Parlament verabschiedeten „Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen“.

In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Organisationen bereits Ende letzten Jahres ihre Forderungen für ein robustes Lieferkettengesetz formuliert, das den internationalen und nationalen kinderrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nachkommt.