So können Sie die World Vision Stiftung unterstützen

Unselbständige Stiftung (ab 50.000€):
Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist eine unselbstständige bzw. Treuhandstiftung nicht rechtsfähig. Sie ist keine juristische Person und es bedarf folglich keiner staatlichen Anerkennung. Doch auch hier legt die Stifterin oder der Stifter Namen, Satzung, Stiftungszweck und Grundstockvermögen fest. Eine Stiftung ist ein Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Wird eine Frist festgelegt, in der das Vermögen aufgebraucht werden soll, sprechen wir von einer Verbrauchsstiftung. Innerhalb dieses Zeitraums werden sowohl die Erträge wie auch das Vermögen der Stiftung für den definierten Stiftungszweck verwendet. Ist das Vermögen – bestenfalls mit Erfüllung des Stiftungsziels – aufgezehrt, endet die Stiftung.

Stiftungsfonds (ab 10.000€): 
Er ist rechtlich gesehen eine zweckgebundene Zustiftung (wird also dem Kapitalstock der World Vision Stiftung zugeführt und erhöht diesen dauerhaft), bietet Stifterinnen und Stiftern jedoch auch einige Gestaltungsmöglichkeiten. So können dafür ein eigener Name und Förderzwecke bestimmt werden.

Formen des Stiftens
Formen des Stiftens
Formen des Stiftens

Stiftungsdarlehen (ab 10.000 €):
Mit Gewährung eines zinslosen Darlehens wird die Arbeit von World Vision – befristet oder unbefristet – unterstützt. Die Zinserträge fließen unmittelbar der World Vision Stiftung zu. Die Abgeltungssteuer fällt aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht an. Laufzeit und Kündigung sind frei vereinbar. Die Rückzahlung ist jederzeit möglich, sollte die Stifterin oder der Stifter die Geldmittel doch selbst – beispielsweise in einer Notlage – benötigen.

Zustiftung: 
Eine Zustiftung in beliebiger Höhe fließt in das Vermögen der World Vision Stiftung und erhöht es dauerhaft. Es bedarf keiner gesonderten Verwaltung.

Spenden:
Mit Spenden kann die World Vision Stiftung direkt tätig werden und helfen, ohne auf erste Erträge aus der Vermögensanlage warten zu müssen.

Erbschaften und Vermächtnisse:
Möchte man sich über das eigene Leben hinaus für die Zukunft von Kindern engagieren, kann dies auch im Rahmen eines Testaments verfügt werden. Die World Vision Stiftung kann beispielsweise als Erbe eingesetzt oder auch in Form eines Vermächtnisses mit einem bestimmten Teil eines Nachlasses bedacht werden. Wer über die Regelung seines Nachlasses frühzeitig nachdenkt, kann damit ein Stück Zukunft in seinem Sinne gestalten.

Wussten Sie schon:

Als Stifterin oder Stifter können Sie auch von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Innerhalb von zehn Jahren können Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung und zusätzlich zu normalen Spenden bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro je Steuerpflichtigem geltend gemacht werden.